Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung,begründet
zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis:
Gastaufnahmevertrag
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig
die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine
nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
§2 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist
verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz
ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
§3 Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die
reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§3 Stornierung der Mietvereinbarung. Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können gelten folgende Stornierungskosten. Stornierung bis 90 Tage vor Reiseantritt: Die Stornogebühren betragen 50 % des
Reisepreises. Stornierung bis 60 Tage vor Reiseantritt: Die Stornogebühren betragen 75 % des Reisepreises. Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: Die Stornogebühren betragen 90 % des
Reisepreises.
§4 Nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % zu zahlen, die auf den Reisepreisangerechnet wird. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
§5 Die aktuell gültigen Preise können der Website entnommen werden.
§6 Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung in der Regel ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 11 Uhr geräumt sein. Die Wohnung ist besenrein zu verlassen.
§7 Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden
Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden
abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommenen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
§8 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden
Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist
(Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§9 Gerichtsstand ist Osnabrück.
§10 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis zur Reiserücktrittsversicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis
(z. B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht
vorhersehbare,unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen.